Der Forschungsreaktor München II in Garching (FRM II) wird immer noch mit hoch angereichertem, waffenfähigem Uran (HEU) betrieben und stellt damit ein erhebliches Proliferationsrisiko dar. Der Betrieb mit HEU wurde nur bis 2010 genehmigt und eine Umrüstung auf niedriger angereichertes Uran festgelegt. Diese Umrüstung ist bis heute nicht erfolgt und es wird auch kein niedriger angereicherter Brennstoff verwendet. Damit verstößen die TU München und die Bayerische Staatsregierung gegen den Genehmigungsbescheid. Gegen diesen ungesetzlichen Betrieb wird seit Jahren juristisch vorgegangen. Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung die Umrüstungsauflage durchsetzt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Martin Stümpfig (KV Ansbach) und 36 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 43%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-339-2 |
Eingereicht: | 23.04.2021, 08:15 |
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