Begründung: Die CO2-Bepreisung soll der Finanzierung der erneuerbaren Energien dienen. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage erreichen wir gleichzeitig eine Entlastung der Bevölkerung. Die Umstellung auf Erneuerbare Energien erfordert eine enorme finanzielle Anstrengung, die über die CO2-Abgabe elegant erbracht werden kann. Die Abschaffung der EEG-Umlage begünstigt gleichzeitig den Energieträger Strom, der mit zunehmendem Ausbau der erneuerbaren Energie immer klimafreundlicher im Vergleich zu anderen Energieträgern wird. Wir benötigen günstigen Strom für den Betrieb der vielen Wärmepumpen und der Elektromobilität.
Der ÄA wurde im Partei-AK Klima und Umwelt des KV Köln am 22.04.2021 beschlossen.
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