Die Errichtung von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten ist bisher nur durch Sonderbestimmungen im Bebauungsplänen möglich. Durch eine Änderung der Baunutzungsverordnung sollten Industrie- und Gewerbegebiete grundsätzlich für die Errichtung von Windenergieanlagen durch ansässige Unternehmen geöffnet werden, so dass diese ihren Strom eigenständig durch Erneuerbare Energien decken können. Damit würde sowohl die Investitionskraft als auch die verfügbare Flächenkulisse für die Windenergie in Regionen mit hohem Industrieanteil deutlich erhöht. Dies spielt z.B. in den dicht besiedelten und industriegeprägten Regionen Nordrhein-Westfalens, die bisher aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit nur eine sehr geringe Windenergie-Nutzung aufweisen, eine große Rolle. Die Öffnung von Industrie- und Gewerbegebieten für Windenergienutzung kann somit auch den strukturschwachen des Ruhrgebiets, denen mit dem Wegfall der Steinkohleverstromung ein Wirtschaftszweig wegbricht, einen Ausgleich für Energieerzeugung und Wertschöpfung bieten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Münster (dort beschlossen am: 23.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.04.2021, 17:54 |
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