Die Reduktion der Tierbestände ist eine der wichtigsten Klimaschutzmaßnahmen. Eine Flächenbindung von 2 Großvieheinheiten pro Hektar, wie sie auch in der EU-Ökoverordnung benannt wird, zielt häufig auf die Möglichkeit der Ausbringung von Wirtschaftsdünger ab. Was vor diesem Hintergrund ausreichen mag, ist zum Erreichen von Klimaschutzzielen unzureichend.
Die Flächenbindung in dieser Größenordnung, auf Landkreisebene angewandt, hätte fast keinen Einfluss auf die Tierbestände in Deutschland, wie eine Studie es Öko-Instituts gezeigt hat (Tabelle 2-11, S. 27):
https://www.agrarheute.com/media/2019-05/oko-institut_quantifizierung_massnahmenvorschlage_2030_landwirtschaft_-_klima-allianz_deutschland_0.pdf
Demnach würde eine Begrenzung auf 2 GVE/ha auf Landkreisebene die Tierbestände nur um 2,8 % senken. Im Vergleich zur nötigen Reduktion zum Erreichen unserer Klimaziele (siehe z. B. hier) wäre das vollkommen unzureichend. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Tierbestände zu senken, auch Zertifikatesysteme kommen infrage. Wenn wir auf Basis der Flächenbindung arbeiten, sollte die Größenordnung aber einen angemessenen Beitrag leisten. Selbst 1 GVE/ha würde nach der Rechenweise des Öko-Instituts (s. o.) nur 18,6 % Reduktion der Tierbestände bedeuten.
Mit 0,5 GVE/ha müssten dagegen perspektivisch 44 % der Tierbestände abgebaut werden. Das genügt nicht, um die Ziele der klimaverträglichen Planetary Health Diet zu erfüllen (dafür wäre eine Reduktion um etwa drei Viertel notwendig), aber die Flächenbindung würde damit zumindest, im Zusammenspiel mit weiteren Maßnahmen, einen relevanten Beitrag leisten.
Begleitend ist ein Neubaustopp für neue Tierhaltungen notwendig, um reine Verlagerungen in Gebiete mit weniger Tierhaltung zu verhindern.
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