Die Deutsche Bahn, mit ihrem Schienennah- und Fernverkehr ist leider nicht an das Personenbeförderungsgesetz und die Frist zur Umsetzung von umfassender Barrierefreiheit bis 2022 gebunden. Der Status quo der Umsetzung in Selbstverpflichtung ist leider unzureichend. Schwächer frequentierte Bahnhöfe werden gar nicht in Maßnahmen für Barrierefreiheit einbezogen. Da wo Barrierefreiheit nicht umgesetzt ist, sind Menschen mit Behinderungen entweder ganz von der Nutzung der Bahn ausgeschlossen oder auf fremde Unterstützung angewiesen. Dies birgt Gefahrenpotential, macht abhängig und ist wie im Falle der Mobilitätshilfe der Deutschen Bahn nur nach Vorankündigung und nur zur begrenzten Zeiten möglich.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-354 |
Eingereicht: | 24.04.2021, 18:02 |
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