Wurde vom UBA bei der Neuberechnung, im Dezember 2020, erhöht auf 195 €/t CO2.
Quelle:
Methodenkonvention 3.1 zur Ermittlung von Umweltkosten (Stand 12/2020) - Kostensätze
Außerdem mal den kompletten Text des UBA dazu:
1 Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen
Wir empfehlen die Verwendung eines Kostensatzes von 195 €2020 / t CO2 äq für das Jahr 2020 bei einer Höhergewichtung der Wohlfahrt heutiger gegenüber zukünftigen Generationen und eines Kostensatzes von 680 €2020 / t CO2 äq bei einer Gleichgewichtung der Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen.
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