Der Bund ist selbst zuständig für Bundesautobahnen, einen Teil der Bundesfernstraßen, über die DB AG weite Teile des Schienennetzes und die Bundeswasserstraßen. Dennoch sind gerade dort Radwege oftmals entweder nicht vorhanden oder in schlechtem Zustand. Selbst bei (Ersatz-)Neubauprojekten wie neuen Autobahn- oder Schienenbrücken wird oftmals überhaupt keine Fahrrainfrastruktur geplant, obwohl dies mit nur geringen Mehrkosten möglich wäre.
Ursächlich dafür ist zum einen Desinteresse der planenden Stellen, andererseits auch unzureichende Finanzierung wie oftmals auch planungsrechtliche Probleme. Autobahn GmbH, WSV oder DB begreifen Radwege als kommunale Aufgabe, für die sie kein Budget haben bzw. überhaupt verwenden dürfen. Wünschen Kommunen eine Realisierung von Radwegen im Zuge von Bauvorhaben, sollen sie teils hohe Kosten tragen, die auch nicht unbedingt fair berechnet sind. Ein Beispiel für Probleme im Planungsrecht: Beim Neubau einer Eisenbahnbrücke in einem Landschaftsschutzgebiet ist der Bedarf für die Eisenbahn zwar gesetzlich festgestellt, der für den Radweg an der Brücke aber nicht, sodass dann im Sinne einer Eingriffsminimierung der Radweg aus planungsrechtlichen Gründen schwierig ist.
Angesichts dieser Probleme und der großen Bedeutung helfen kleine Finanztöpfchen und Fördermittel für Kommunen kaumw weiter.
Will man Deutschland zum Fahrradland machen, muss gelten: Bundes-Infrastruktur sollte überall dort, wo nur ansatzweise Bedarf erkennbar ist, mit Radwegen versehen werden, sukzessive im Bestand und quasi bei jedem Neubau-Projekt. Dafür sollte der Bund die Finanzmittel bereitstellen und auch die planungsrechtlichen Hürden beseitigen.
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