"Die Preise müssen die Wahrheit sagen" - wenn wir die wahren Kosten von CO2äq einpreisen wollten, dann dienen die Schadenskosten als Grundlage für die Berechnung des CO2-Preises. Das hieße ein CO2-Preis von 680 €/ t CO2äq in 2020 (ohne Zeitpräferenz). https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2020-12-21_methodenkonvention_3_1_kostensaetze.pdf Die Wohlfahrt heutiger und zukünftiger Generationen muss gleichgewichtet werden. Es gibt keinen moralischen Grund für die Minderbewertung künftigen Wohlergehens (Diskontierung) in Form einer Zeitpräferenz. Im Gegenteil, es ist umso wahrscheinlicher, dass die größeren Vorteile für die zukünftigen Generationen fast alle heutigen Opfer aufwiegen - was selbstverständlich nicht vereinbar wäre mit unserer Individualrechte-basierten Grundordnung.
Der Vermeidungskostenansatz lässt einen zu breiten Preiskorridor zu, der wiederum abhängig von den jeweiligen Reduktionszielen ist. Um die nötige Lenkungswirkung zu erzeugen um die Klimaziele im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung einzuhalten (welche nicht Paris-konform sind), befinden sich die CO2-Preise bereits im dreistelligen Bereich. Für eine Paris-konforme Lenkungswirkung sind sogar weit höhere Beträge von mehreren hundert Euro notwendig. https://www.mcc-berlin.net/fileadmin/data/B2.3_Publications/Working%20Paper/2019_MCC_Optionen_f%C3%BCr_eine_CO2-Preisreform_final.pdf
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