Wenn der Handel Lebensmittel mindestens zum Erzeugungspreis verkaufen muss, ist
sichergestellt, dass Landwirt*innen keine Verluste durch Dumpingpreise in Kauf nehmen müssen.
Die Verhandlungsmacht der Erzeuger*innen gegenüber dem Lebensmittelhandel wird dadurch
gestärkt und die Erzeuger*innen gewinnen Planungssicherheit und finanzielle Stabilität.
| Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Christine Dovengerds (KV Köln) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-695 |
| Angelegt: | 25.04.2021, 14:50 |

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