Die Formulierung "gut bezahlt" ist zu unpräzise. Die Minimalforderung sollten bestehende Tarifverträge sein. Eine Bindung an Tarifverträge können wir nicht fordern, ohne gegen die Autonomie der Tarifpartner zu verstoßen.
Aus dem selben Grund ist die Nennung der betrieblichen Mitbestimmung hier fehl am Platz, da im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist, ab wann die betriebliche Mitbestimmung greift. Mit dieser Formulierung grenzen wir alle KMUs aus, die unter der Mindestgrenze für betriebliche Mitbestimmung liegen. Das kann nicht unser Interesse sein, kleine Unternehmen und Start-ups dadurch auszugrenzen.
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