Im vom Sprecher der BAG Tierschutz, Philipp Bruck, im November 2019 gestellten Antrag „Klimaziele ernst nehmen, Agrarwende ermöglichen: mehr Pflanzen auf die Teller!" (https://antraege.gruene.de/44bdk/Klimaziele_ernst_nehmen_Agrarwende_ermoeglichen_mehr_Pflanzen_auf_die-50071), heißt es, dass zur grünen Klima-, Landwirtschafts- und Ernährungspolitik die „Förderung bio-veganer Landwirtschaft, die unsere ökologischen Ziele unterstützt“, gehört. Da der Antrag bei nur einer Gegenstimme von der BDK aufgrund der zahlreichen Vorteile der veganen Ernährung, besonders der ökologischen, angenommen wurde, sollte sich die Forderung auch im Bundestagswahlprogramm widerspiegeln.
Ebenso wurde mit dem Antrag beschlossen, „pflanzliche Produkte gegenüber Tierprodukten steuerlich mindestens gleichzustellen“. In einem ersten Schritt müssen pflanzliche Produkte daher ebenso wie tierische „Grundnahrungsmittel“ mit 7% MwSt. bepreist werden, doch zukünftig kann eine zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels von Paris unabdingbare Förderung des Veganismus nur durch steuerliche Vorteile gelingen. Dazu zählt auch, dass tierische Produkte entsprechend höher als pflanzliche Lebensmittel besteuert und somit gewürdigt werden, was nur durch einen Tierschutzbeitrag erreichbar ist, der wirksamer als ein Tierschutzcent ist. Dieser sollte nicht nur zu tiergerechteren, sondern auch zu brandschutzsicheren Ställen führen, in denen keine Tiere mehr qualvoll durch Feuer ums Leben kommen.
Auch aus Tierschutzgründen muss die Nachfrage an tierischen Produkten deutlich sinken. Es darf nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen zwingend sein, Landwirtschaft nahezu immer mit Tierschlachtung zu verbinden, sondern Weidehaltung kann und muss auch ohne Tötung von Tieren rentabel gemacht werden. Dies sollte ebenfalls ins Wahlprogramm aufgenommen werden.
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