Bei der Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene gibt es auch eine Schattenseite: die Anwohner*innen an der Bahn werden dadurch an manchen Strecken stark ansteigendem Lärm ausgesetzt. Daher müssen die davon Betroffenen durch entsprechende Lärmschutzmaßnahmen geschützt werden. Es gibt weniger Lärmbelastung durch Autobahnen außerhalb von Besiedelungen als durch Bahngleise mitten durch über die Jahrzehnte gewachsenen Ortschaften. Dazu gibt es für die Bahn keine Fahrverbote, weder nachts noch an Feiertagen.
Der durch die Züge entstehende Lärm, ohne die Rahmenbedingungen Neubau- oder Bestandsstrecke, ist zuerst einmal gleich. Durch den Zeitpunkt der Erstellung der Strecke werden die Anwohner aber in 2 Kategorien geteilt. Gerade diejenigen, die schon lange Jahre unter Lärm leiden, erhalten nach der heutigen Rechtslage keine Lärmvorsorge und werden somit benachteiligt. Bei einem Neubau der Strecke werden von Anfang an lärmreduzierende, technische Elemente in die Bauausführung einbezogen, ein Grenzwert darf nicht überschritten werden. Dabei werden insbesondere an stark befahrenen Gleisen durch die weitaus dichtere Bebauung an den Bestandsgleisen im Vergleich zu den Neubaugleisen ein Vielfaches der Anwohner*innen steigendem gesundheitsschädlichem Lärm ausgesetzt.
Für eine zukunftsfähige Planung ist es notwendig, die Gesundheit der Anwohner*innen an der Bahn zu schützen und dies von vornherein mit einzubeziehen.
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