Busse und Bahnen sind nicht wirklich für alle da, so lange die umfassende Barrierefreiheit nicht gegeben ist (also nicht nur für mobilitätseingeschränkte und sinnesbeeinträchtigte Menschen, sondern auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, dem Autismusspektrum zugehörige Menschen und Menschen mit psychischen und anderen unsichtbaren Behinderungen). Der Status quo der Umsetzung hinkt dramatisch dem Ziel der Barrierefreiheit bis 2022 hinterher. Da wo Barrierefreiheit nicht umgesetzt ist, sind Menschen mit Behinderungen entweder ganz von der Nutzung des ÖPNV ausgeschlossen oder auf fremde Unterstützung angewiesen. Das derzeitige Maß an nicht vorhandener Barrierefreiheit und das viel zu langsame Tempo der Umsetzung von Maßnahmen zeigt, dass die Frist bis 2022, wie sie bereits gesetzlich verankert ist, nicht eingehalten werden wird. Wir erachten für den gesamten ÖPNV eine Bekräftigung zu der Frist bis 2022 in unserem Wahlprogramm für notwendig. Sollte, wie zu befürchten ist, die Frist nicht eingehalten werden, muss unser Wahlprogramm diesen Anspruch der Herstellung der Barrierefreiheit für die kommende Legislaturperiode weiter einfordern.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Behindertenpolitik (dort beschlossen am: 09.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-374 |
Eingereicht: | 26.04.2021, 21:26 |
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