Die Energiewende muss als inklusives, gesellschaftliches Beteiligungsprojekt verstanden werden. Deswegen muss auch im urbanen Raum Mieter:innen die Möglichkeit gegeben werden an der Energiewende zu partizipieren. Die Privilegierung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch bei Einfamilienhäusern gegenüber erneuerbarem Mieterstrom behindert zum einen die Energiewende in der Stadt und ist andererseits sozialpolitisch fragwürdig. Aktuell sind 22 MW an Mieterstromprojekten registriert gegenüber 7500 MW bei kleinen Anlagen unter 10 kWp, die typischerweise auf Einfamilienhäusern installiert sind. Durch eine Gleichstellung von erneuerbarem Eigenverbrauch und erneuerbarem Mieterstrom erreichen wir mehr Teilhabe, mehr Akzeptanz und einen stärkeren Ausbau von Dachflächen-PV insbesondere im urbanen Raum. Finanzieren lässt sich der Vorschlag durch eine Reduzierung der Priviliegien von fossilem Eigenverbrauch, der aktuell mit jährlich ca. 5 Mrd. unterstützt wird, während erneuerbarer Eigenverbrauch mit ca. 400 Millionen subventioniert ist. https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Eigenversorgung/KostenEigenversorgung.pdf?__blob=publicationFile&v=1
Der ÄA wurde im Partei-AK Klima und Umwelt des KV Köln am 22.04.2021 beschlossen.
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