Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) muss das zentrale Steuerungsinstrument für unsere Klimaschutzambitionen werden. So ist es auch bisherige Beschlusslage. Der bisherige Programmentwurf greift dafür viel zu kurz. Denn um diese Funktion zu erfüllen muss das KSG dringend auch über die Anpassung der Jahresemissionsmengen, Zwischenziele und Minderungspfade hinaus überarbeitet werden. Wir brauchen eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen, einen Sanktionsmechanismus bei Zielverfehlungen, eine Einführung eines CO2-Budgets als Grundlage für die Sektorpfade und eine Ausweitung des Expert*innenrats für Klimafragen. Nur so schaffen wir es mit der Festlegung von Verbindlichkeiten innerhalb aller Sektoren und der zuständigen Ressorts das Erreichen der Klimaziele zum Querschnitt der neuen Bundesregierung zu machen.
Zum Vergleich unser Klimabeschlusses aus Bielefeld (Zeile 145 ff.):
“Ein Klimaschutzgesetz für einen verbindlichen planungs- und ordnungsrechtlichen Rahmen
Nur mit klar festgelegten Zielen und Zwischenzielen, verknüpft mit einem verbindlichen Monitoring der Maßnahmen und Ergebnisse sowie verankerten Korrekturmechanismen bei Zielverfehlung können wir wieder auf den erforderlichen Zielpfad von Paris beim Klimaschutz kommen. Durch ein Klimaschutzgesetz müssen endlich Verbindlichkeiten innerhalb der jeweiligen Sektoren und der zuständigen Ressorts festgeschrieben werden. Denn die Verantwortung für das Erreichen der Klimaschutzziele kann nicht länger allein beim Bundesumweltministerium liegen, sondern muss als Querschnitt der Regierung auch die Ministerien, die zuständig sind für Verkehr, Landwirtschaft, Bauen und Wirtschaft in die Pflicht nehmen. Was wir brauchen ist eine Klimaregierung.
Zudem wollen wir ein Klimaschutzgesetz, das den Rahmen für alle Klimaschutzmaßnahmen bildet und das sich bei allen Maßgaben auf ein verbleibendes Restbudget für CO2 stützt, dem gemäß wir die Ziele des Pariser Abkommens erreichen können. Wir wollen:
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klare Maßnahmen für alle Sektoren,
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klar festgelegte Ziele, Zwischenziele und CO2-Minderungspfade für alle Sektoren mit dem verbindlichen Ziel, das Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen,
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dichte Kontrollen, ob die Maßnahmen wirken sowie empfindliche Sanktionen,
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gesetzliche Festlegung einer klimaneutralen öffentlichen Verwaltung.”
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