Die Energiewende als gesamtgesellschaftliches Projekt ist eng mit dem dafür notwendigen Netzausbau verbunden und kann nur gelingen, wenn die Kosten insgesamt solidarisch und regional fair verteilt werden.
Ländliche Regionen übernehmen eine wichtige Rolle bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien. Die Kosten für die Netzintegration des erzeugten EE-Stroms werden nur regional verteilt, obwohl er auch überregional, überwiegend in den Ballungszentren verbraucht wird. Um die Akzeptanz für die Energiewende in den ländlichen Einspeiseregionen mit einem deutlich über den eigenen Bedarf hinausgehenden Ausbau erneuerbarer Energien zu erhalten, ist es erforderlich, dass die regionale Ungleichverteilung der Netzentgelte abgebaut wird.
Auf Ebene der Übertragungsnetze werden zwar bis 2023 die Netzentgelte schrittweise vereinheitlicht. Ein Großteil der EE-Einspeisung erfolgt jedoch auf Ebene des Verteilnetzes. Die Höhe der Netzentgelte ist daher nach wie vor regional sehr unterschiedlich. Insbesondere in den EE-erzeugungsstarken, aber lastschwachen ländlichen Regionen Deutschlands (insbesondere Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Brandenburg) sind die Netzentgelte teilweise deutlich höher als in städtischen Gebieten und in den südwestlichen Bundesländern. Diese Entgeltspreizung wird von den Verbrauer*innen vielfach als unfair empfunden. Für den Bereich der Haushaltskunden lagen die niedrigsten Netzentgelte im Jahr 2019 bei 3,94 ct/kWh und die höchsten bei 16,16 ct/kWh (Monitoring-Bericht 2020, BNetzA/BKartA). Zur weiteren Begründung wird auf den Beschluss der BAG Energie vom 31.05.2017, „Für ein kostengerechtes und energiewendeorientiertes Netzentgeltsystem“ verwiesen.
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