Wenn es in allen Schutzgebieten zielführende Schutzgebietsverordnungen mit Reglungen zu den Nutzungsmöglichkeiten gäbe, könnte es nicht zu unerwünschten Entwaldungen kommen, es sei denn, sie sich naturschutzfachlich begründet. Zu den artenreichsten Lebensräumen gehören halboffene Landschaften und offene Landschaften. Um die biologische Vielfalt zu schützen, müssen finanzielle Mittel in Schutzgebieten vor allem in die Pflege dieser Lebensräume gesteckt werden. Verbuschen diese Bereiche aufgrund mangelnder Pflege/mangelnder finanzieller Mittel, kommt der Zeitpunkt, ab dem die ehemals offenen Lebensräume per Definition als Wald bezeichnet werden. Wenn in deutschen Schutzgebieten pauschal nicht mehr entwaldet werden dürfte, könnten aufgrund von Sukzession zugewachsene, ursprünglich offene oder halboffene Lebensräume nicht mehr gepflegt und erhalten werden, sobald sie aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandes per Definition zum Wald gerechnet werden.
Daher sollten wir viel stärker auf aussagekräftige Schutzgebietsverordnungen setzen, die deutschlandweit vielerorts noch fehlen. Die Europäische Kommission hat dieses Jahr beim Europäischen Gerichtshof gegen Deutschland Klage eingereicht. Sie wirft Bund und Ländern vor, die Schutzgebiete unzureichend rechtlich zu sichern und keine ausreichend konkreten Schutzziele zu formulieren. Während die Länder für die FFH-Gebieten an Land zuständig sind, müsste die Bundesregierung dies für die marinen Gebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee tun. Dabei geht es hier um das Umsetzen von Vorgaben auf Landes- und Bundesebene, zu denen sich Deutschland bereits 1992 verpflichtet hat, und nicht etwa um das Ausweisen neuer Schutzgebiete. Hier muss nachgebessert werden.
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