Der dringend gebotene Zubau von Solaranlagen auf Bestands- und Neubauten birgt Konflikte mit der Freiheit der Architektur als «Mutter aller Künste» (Vitruvius) und dem Erhalt historischer Bausubstanz. Wir wollen keine Fehlanreize setzen, wegen energetischer Vorgaben denkmalgeschützte oder auch im weiteren Sinne historisch wertvolle Gebäude zu verschandeln oder gar deren Abriß zu begünstigen. Mit dem Blick nach vorne möchten wir auch nicht die Architektur in ihren Möglichkeiten beschränken, bleibende Werke und Werte für die Zukunft zu schaffen.
Der Freiheit der Kunst wollen wir GRÜNE Rechnung tragen, gerade dann, wenn sie unser Kernanliegen, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, berührt. Und sowohl in den Großstädten als auch auf dem Lande waren oft wir es, die alte Bauern- bzw. Bürgerhäuser durch persönlichen und politischen Einsatz vor dem Verfall und Verschwinden bewahrt haben.
Für den Umfang der Energiewende ist dieser Schutzaspekt von unerheblicher Bedeutung. Der Anteil von photovoltaikgeeigneten Gebäuden mit ästhetischen Gegenanzeigen ist in Deutschland (leider) verschwindend gering geworden. Mit klaren und restriktiven Ausnahme- und Ausgleichsregelungen (z.B. Kompensationszahlungen in Fonds) lassen sich sowohl Fehlanreize und Beschränkungen als auch unerwünscht große Lücken im PV-Ausbau vermeiden.
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