Die rechtliche und moralische Reichweite des Staatsziels Tierschutz endet nicht am Wald. Es gilt demzufolge auch dort das Gebot, dass unnötiges Leid von Tieren vermieden werden muss.
Bei untersuchten Drückjagden auf Wildschweine wurde nur etwa ein Drittel mit Blattschuss erlegt. Mehr als 60 % der Tiere hatte man dagegen entweder den Kiefer weggeschossen, ein Bein zersplittert oder mit Bauchschuss oder am Rückenmark schwer verletzt. Besonders kritisch sei auch das Schießen auf Rehwild im Rahmen von Bewegungsjagden. Denn flüchtende Rehe könnten aufgrund ihrer arttypischen Bogensprünge nicht treffsicher getötet werden.
Zudem stellen die Forstwissenschaftler Rohloff/Consiglio in ihren wissenschaftlichen Arbeiten klar heraus, dass es keine eindeutig belegbar Korrelation von Abschlusszahlen und dem Schutz des Waldbestandes gibt. Im Gegenteil: Oftmals trägt eine verstärkte Bejagung gerade zu einer verstärkten, weil unkontrollierten Vermehrung der Bestände bei. (Winter 2003; Tuider 2018).
Aus natur- und tierschutzrechtlicher Sicht ist es dringend an der Zeit die Jagd zu einem modernen Wildtiermanagement weiterzuentwickeln.
Jedes Jahr werden nach Schätzungen von Tierschutzorganisationen über 200.000 Katzen und tausende Hunde von Jägern erschossen oder in Fallen gefangen. Die Jagdausübungsberechtigten können sich dabei auf das Jagdgesetz berufen, welches besagt, dass Hunde und Katzen getötet werden dürfen, sofern diese Wild nachstellen und dieses gefährden. Dieses Recht gilt eigentlich nicht gegenüber Hauskatzen, die sich erkennbar in menschlicher Obhut befinden und sich durch andere Maßnahmen als der Tötung vom Wildern abhalten lassen.
Die Deutung der Situation wird jedoch allein in die Hand der Jäger*innen gelegt. Überprüfen kann im Nachhinein ohnehin niemand, ob die Tiere tatsächlich aktiv Wild nachgestellt haben. Ob diese Abwägung immer korrekt erfolgt, darf bezweifelt werden. So werden immer wieder Jagdunfälle bekannt, bei denen selbst Pferde mit jagdbarem Wild verwechselt wurden.
Die Gefahr des versehentlichen Abschusses der streng geschützten Wildkatzen oder der in Deutschland langsam wieder heimisch werdenden Wölfe ist ein weiteres Argument für ein Abschussverbot.
Anstelle ein Mitgeschöpf mit dem Tode zu bestrafen, sind im Falle eines Fehlverhaltens ordnungspolitische Maßnahmen zu ergreifen. So gilt die Kastration von Freigängerkatzen als ein probates Mittel, um den Jagdtrieb der Samtpfoten zu senken und die Populationsdichte niedrig zu halten.
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