Zu 1)
Die große Koalition hat beeinflusst durch die Lobbyisten der Energieversorger in den letzten Jahren mit den Novellierungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) immer größere Hemmnisse für den Ausbau der Windenergienutzung geschaffen. Insbesondere die Deckelungen der Ausbauziele und die Ausschreibungsverfahren haben dazu geführt, dass viel zu wenig neue Windenergieanlagen errichtet wurden. Um die Energiewende weiter zu beschleunigen müssen jegliche Deckelungen der Ausbauziele und Ausschreibungsverfahren aus dem EEG gestrichen werden.
Zu 2)
Es ist der großen Koalition lange bekannt gewesen, dass die Regelungen gemäß EEG für Einspeisvergütungen des Stroms aus über 20 Jahre alten Windenergieanlagen zu Ende 2020 ausliefen. In der zweiten Dezemberhälfte wurde dann die Novellierung des Gesetzes im Blitzdurchgang beschlossen. Hatte der ursprüngliche Regierungsentwurf noch zu Hoffnung Anlass gegeben, gab es dann aber am 15.12. umfangreiche Empfehlungen des Wirtschaftsausschusses. Und zwei Tage später wurde die Novellierung des EEG mitsamt diesen Empfehlungen beschlossen. Danach ist ein geregelter Weiterbetrieb für viele alte Anlagen nicht mehr möglich. Insbesondere betroffen davon sind Altanlagen, die standortbedingt nicht repowert werden können. Obwohl diese in technisch einwandfreiem Zustand sind, gibt es für viele Altanlagen nur noch bis Ende dieses Jahres eine Einspeismöglichkeit. Wohlgemerkt: Es geht hier nicht und Förderung, sondern um Einspeisung und Vergütung. Eine Stilllegung bzw. Verschrottung dieser voll funktionsfähigen Altanlagen wäre ein ökologisches sowie ökonomisches Desaster und konterkariert die Energiewende.
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