Die derzeitige Allergenkennzeichnung für Lebensmittel reicht für viele der ca. 3,5 Millionen Menschen mit Nahrungsmittelallergien nicht aus. So gibt es keine gesetzliche Regelung zur Verwendung des Warnhinweises „kann Spuren von xyz enthalten“, der häufig vorsorglich und aus haftungstechnischen Gründen verwendet wird und damit zu einer weiteren, unnötigen Einschränkung von Allergiker*innen führt.
Weitere Begründung siehe http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/198/1919865.pdf
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