Hohe Baustandards werden -auch bei Neubauten- oft nicht angewandt. Das am 1. November 2020 in Kraft getretene neue Gebäudeenergiegesetz ist nicht ausreichend ambitioniert und hat bestehende Baustandards von 2016 (EnEV) zum großen Teil übernommen. Um den Gebäudebestand so schnell wie möglich klimaneutral zu gestalten, braucht es schnellstmöglich verpflichtende Standards auf Bundesebene. Das GEG enthält außerdem keine Länderöffnungsklausel, sodass das Land Berlin keine höheren verpflichtenden Standards einführen kann. Die nächste Novelle des GEG ist für 2023 geplant, das ist zu spät, insbesondere in dem im Vergleich undynamischen Gebäudesektor und sollte nach den Wahlen erneut sofort angegangen werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Friedrichshain-Kreuzberg (dort beschlossen am: 27.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-316-4 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 12:29 |
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