Unter dem Energiecharta-Vertrag wurden und werden eine Reihe von Investitionsschiedsverfahren geführt. So klagte der Energiekonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland im April 2009 wegen der Umweltauflagen des Kohlekraftwerks Moorburg und wegen des Atomausstiegs. Wie 2021 bekannt wurde, verklagt RWE die Niederlande auf Basis der Charta für den Beschluss "bis 2030 aus der Stromerzeugung aus Kohle auszusteigen".
Der Vertrag ist nicht mehr zeitgemäß: Investitionsschutzverträge sind ein postkoloniales Instrument, das weltweit unter scharfer Kritik steht. International tätige Unternehmen sollten keine Sonderrechte bekommen, die in demokratischen Rechtsstaaten nicht legitim sind. Der Vertrag gibt Konzernen ein Werkzeug, um ihre Partikularinteressen gegen den Schutz von Gesundheit und Umwelt durchzusetzen. Investitionsschiedsverfahren behindern die Umsetzung des Übereinkommens von Paris und den European Green Deal.
Aus diesen Gründen wollen wir den sofortigen Austritt aus dem Energiecharta-Vertrag.
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