Der Schutz der Tiere ist zunehmend ein Anliegen der Gesellschaft. Bereits seit 2002 ist Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Damit ist der Schutz der Tiere nicht nur eine Verpflichtung für alle, die politisch Verantwortung tragen, sondern für alle Menschen, die mit Tieren umgehen. Ein umfassendes Verbandsklagerecht ist dafür ein wichtiges Instrument, denn mit der Feststellungsklage allein kann verübtes Unrecht an Tieren nur im Nachhinein verfolgt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 26.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-761 |
Eingereicht: | 28.04.2021, 20:54 |
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