Der im Kohleausstiegsgesetz und im öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Kohlebetreibern geschlossene Kohledeal der Bundesregierung wird noch von der EU-Kommission geprüft. Die Höhe der Braunkohleentschädigungen von 4,35 Milliarden Euro wirft Fragen auf: "In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen hat die Kommission Bedenken in Bezug auf die von Deutschland vorgebrachte Rechtfertigung der Entschädigungszahlungen für RWE und LEAG. Es bestehen Zweifel, ob die Entschädigung auf das erforderliche Minimum beschränkt und die Beiträge angemessen sind."
Zwei Punkte interessieren die Kommission hier besonders: die Angemessenheit der Entschädigungen in Bezug auf den Ausgleich für entgangene Gewinne sowie in Bezug auf den Ausgleich für zusätzliche Tagebaufolgekosten. Sollte sich herausstellen, dass die Prüfung der EU-Kommission die Anforderung nach sich zieht, dass die Vereinbarung oder Teile der Vereinbarung neu verhandelt werden müssen, werden wir alle unsere Möglichkeiten nutzen, diese, auch hinsichtlich des Ausstiegspfads, zu verbessern.
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