Viele Vorgaben zur Gestaltung von Verkehrsanalagen - zum Beispiel die Mindesbreiten von Fuß- und Radwegen - finden sind aktuell lediglich in Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Nur in einigen Bundesländern sind diese Empfehlungen verpflichtend, um staatliche Fördergelder zu bekommen. Diese Empfehlungen sind weder gesetzlich allgemein verbindlich, noch sind sie einklagbar. Zudem ist die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen ein intransparentes Gremium, welches ohne die Beteiligung der Öffentlichkeit oder von Betroffenen Entscheidungen trifft. Die Erarbeitung dieser technischen Regelwerke muss daher strukturell neu aufgestellt werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Timm Schulze (KV Bamberg-Stadt) und 62 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-404-2 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 07:29 |
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