Nur den online Handel regulieren zu wollen, reicht nicht aus, um Heimtiere tatsächlich zu schützen. Es gibt viele offene Handlungsfelder, bei Zucht, Haltung und Handel.
Nach wie vor können z.B. tierschutzwidrige Hilfsmittel wie Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder, Würgehalsbänder, elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verkauft werden – In Österreich ist bspw. bei Stachelhalsbändern, Korallenhalsbändern, elektrisierenden oder chemischen Dressurgeräten längst die Verwendung, das In-Verkehr-bringen, der Erwerb und der Besitz verboten. Bei Würgehalsbändern ist nur die ,Verwendung verboten und Korallenhalsbänder dürfen bei Diensthunden eingesetzt werden.
Auch der „Qualzuchtparagraf“ (11b) ist nicht präzise genug ausgelegt, das muss geändert werden (so auch der Bundesrat, vgl. http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2012/0300-1-12.pdf).
Wir brauchen auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katzen, um verlorene Tiere schnell zu ihren Halter*innen zurückbringen und Gesundheitsgefahren (Seuchen) begegnen zu können oder illegalen Händler*innen das anonyme Handeln mit Tieren zu erschweren.
Für Wildtiere in Privathaltung benötigen wir die Einführung einer gesetzlich festgeschriebenen Positivliste, die festlegt, für welche Arten die Haltung unter Berücksichtigung von Tier-, Natur- und Artenschutz sowie von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten akzeptabel ist. Für die gängigen Heimtiere und die Tiere auf der Positivliste sollten in Abhängigkeit der Haltungsanforderung Sachkundenachweise verlangt werden. Sowohl die Positivliste als auch den Sachkundenachweis haben wir bereits im Wahlprogramm 2017 (vgl. S. 31) und bspw. im Antrag „Naturzerstörung, Wildtierhandel und Pelztierfarmen stoppen – Risiko für zukünftige Pandemien senken“ ((Drucksache 19/24435 (bundestag.de)) gefordert. Dahinter sollten wir nicht zurückfallen. Zusätzlich braucht es ein verpflichtendes Beratungsgespräch beim Kauf von Heimtieren (Online und Offline). Für Wildtiere sollte der Online-Handel, der postalische Versand sowie der Verkauf auf gewerblichen Tierbörsen verboten werden, um den dabei unvermeidlichen Tier- und Artenschutzproblemen effizient begegnen zu können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 26.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-761 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 08:58 |
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