Neben Zielen für 2030 benötigen wir eine Richtschnur für die kommenden vier Jahre und für Koalitionsvereinbarungen.
Die Ziele bemessen sich am Ausgleichsbedarf und den gesellschaftlichen Möglichkeiten. Die effektiv nutzbare Energie je kW Solarleistung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Strommarktdesign und der davon abhängigen Netzintegration, dem Ausbau von Batteriespeichern und dem Laden von Elektroautos in sonnigen Zeiten und den Anteilen der Grünstromproduktion für Deutschland in sonnigeren Ländern. Daher wird keine feste Vorgabe für die zu installierende Leistung besonders an Solarenergie gemacht.
Der Atomausstieg darf nicht durch mehr Kohlestrom kompensiert werden.
Bei der Kohle würde ein stetiger Rückgang von 100% der bisherigen Erzeugung über 50% Ende 2025 zu Null im Jahr 2030 bedeuten, dass im Mittel der kommenden Legislaturperiode noch 75% der bisherigen Stromerzeugung mit Kohle verbleiben würden, also die übrigen 25% der Strommenge ersetzt werden müssen.
Die Zielvorgaben enthalten keinen expliziten Ersatz von Erdgasstrom durch Grünstrom im Mittel der vier Jahre. Dies wäre nicht zu schaffen, weil die GroKo nicht für den Ersatz der Kernkraftwerke vorgesorgt hat. Es ist nicht mehr vermeidbar, dass denen Stromerzeugung anfangs durch zusätzlichen Einsatz fossiler Energien in thermischen Kraftwerken in Deutschland und den Nachbarländern ersetzt wird. Deshalb ist es sehr wichtig, auf einen vollständigen Ausgleich der wegfallenden Stromerzeugungsmenge in den kommenden vier Jahren zu drängen – das bedeutet dann zugleich weniger Erdgasstrom in den Jahren 2024 und 2025.
Die niedrigen Prozentsätze beim Ersatz des thermischen Erdgasverbrauchs erklären sich mit der größeren Trägheit bei Maßnahmen im baulichen Bestand bei Wärmepumpen und mit den Umwandlungsverlusten bei Power-to-Gas. Der Direkteinsatz von Strom ist zu bevorzugen und Hydrolyse (Power-to-Gas) soll vorrangig in Stunden mit vollständiger Deckung des Stromverbrauchs mit erneuerbaren Energien stattfinden, und das mit wirtschaftlicher Zahl der Betriebsstunden der Elektrolyseure.
Die Formulierung fordert daher nicht explizit die Erzeugung von 5% Grüngas in der Legislaturperiode, sondern lediglich die Bereitstellung entsprechender Energiemengen mit Wind und Sonne. Der Ausbau der Hydrolyseanlagen kann ggf. zeitlich etwas nachgelagert sein. Gerade beim Import aus Ländern im Süden wird damit vermieden, dass Hydrolyseure für den Grüngasexport nach Deutschland und Erdgaskraftwerke gleichzeitig betrieben werden.
Für fossile Kraftstoffe im Verkehr gelten getrennte Ziele.
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