Mit dem Inkrafttreten von Änderungen an der zur EU Hygieneverordnung Ende April 2021, wird die Möglichkeit, Teile des Schlachtprozesses (Betäuben und Entbluten) im Tierhaltungsbetrieb durchzuführen, erleichtert. Solche Schlachtmöglichkeiten helfen dabei Lebendtiertransporte zu vermeiden. Das Vorhandensein von räumlich breit gestreuten regionalen Schlachthöfen hilft dabei Schlachttiertransporte, zeitlich zu begrenzen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Tierschutzpolitik (dort beschlossen am: 26.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-748 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 13:10 |
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