Eine Konkretisierung und schärfere Formulierung, da "nur" wasserstoff-ready nicht reicht. Denn damit könnte man ja dennoch weiter Erdgas verfeuern. Wenn bei der Planung einer Anlage bereits definiert werden muss, wann klimaneutral operiert werden muss, könnte das Teil der Betriebsgenehmigung sein und damit bindend. Das wäre gut.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Karlsruhe (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 29.04.2021, 16:49 |
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