Mit dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) liegt seit April 2021 ein Dokument vor, das viele und sehr gute Vorschläge macht, um den Radverkehr voranzubringen. Die Herausforderung ist nun, diese auch wirklich umzusetzen. Das gilt einerseits für die Maßnahmenvorschläge, die an den Bund adressiert sind (das sind viele, u.a. Überarbeitung Gesetze und Verordnungen, Förderprogramme, Absprachen mit DB...). Andererseits sollte der Bund auch hinterher sein, dass die Empfehlungen, die sich an Länder, Kommunen und Dritte wie Unternehmen richten, ebenfalls umgesetzt werden.
Die Ergänzung um das Monitoring dient dazu, dass der Bund eine insgesamt aktive Rolle einnimmt und der NRVP kein unverbindliches Dokument bleibt. Kommunen, Länder und Unternehmen können natürlich weiterhin selbst entscheiden, was sie umsetzen möchten. Aber es ist sinnvoll auf Bundesebene dynamisch zu prüfen, wo ggf. nachjustiert werden muss, damit die Ziele des NRVP erfüllt werden.
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