Der Kohleausstieg bis 2030 ist ein essentieller Bestandteil zur Einhaltung unserer Klimaziele. Ohne ihn, werden wir das 1,5°-Ziel nicht einhalten. Aus der bisherigen Formulierung wird nicht deutlich genug, dass wir klipp und klar zum Kohleausstieg 2030 stehen und die notwendigen Maßnahmen für die Einpreisung der Klimaschäden selbst in die Hand nehmen, wenn dies nicht über den EU-Emissionshandel klappt. Mit diesem Änderungsantrag stellen wir nochmal deutlich, dass der Kohleausstieg 2030 mit uns Grünen kommen wird und wir diesen im Zweifel durch einen nationalen CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel sicherstellen werden.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Karlsruhe (dort beschlossen am: 28.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-199 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 17:37 |
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