Eine nachhaltige Digitalisierung ist eine beständige Digitalisierung, die Menschen schützt, während sie Menschen dient. Der Staat als Auftraggeber muss besonders auf die Einhaltung der bestehenden und künftig noch verbesserten Verbraucherschutz- und Datenschutzgesetze bestehen und mit der Laisser-faire Politik der vergangenen Jahrzehnte brechen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | BAG Digitales und Medien (dort beschlossen am: 14.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-404-2 |
Eingereicht: | 29.04.2021, 18:14 |
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