Landauf, landab fordern durch den Verkehr geplagte Bürger*innen in ihren Kommunen die Errichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen wie z.B. Tempo 30-Strecken. Insbesondere bei Hauptverkehrsstraßen sind dabei den Kommunen durch die StVO enge Grenzen gesetzt. Den Wunsch der Bürger*innen auf eine reduzierte Geschwindigkeit auf den innerörtlichen Straßen wird mit Verweis auf die Bundesgesetzgebung eine Absage erteilt. Neuerdings ist es zwar leichter möglich, vor sozialen Einrichtungen Tempo 30-Strecken einzurichten. Sehr viel besser können allerdings Kommunen auf die Verkehrsbelastungen vor Ort reagieren, wenn sie völlig frei über Geschwindigkeitsbeschränkungen befinden können. Wenn die Entscheidungsfreiheit über Geschwindigkeitsbeschränkungen weitgehend oder vollkommen an die Kommunen übertragen wird, dann erhalten die Bürger*innen eine Handhabe, auf lokaler Ebene ein Tempolimit durchzusetzen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Joachim Siebler (KV Ingolstadt) und 21 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 41%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-406-2 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 07:17 |
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