Wie bereits 2017 im Bundestagswahlprogramm und 2019 im Europawahlprogramm sollten wir die Chance auf eine ökologisch kohärente Reform der Mehrwertsteuer nutzen, die Erzeugung und den Kauf ökologisch nachhaltiger Produkte zu entlasten und so für mehr Kostenwahrheit auch in den Bereichen Biodiversität, Klima-, Boden-, Gewässer-, Tier- und Gesundheitsschutz zu sorgen. Diese Ziele können durch die Mehrwertsteuerreform integriert statt gegeneinander ausgespielt werden. Die bisher in der Bundespolitik nicht aufgegriffene Empfehlung der EU-Kommission vom Mai 2020 markiert hier einen Durchbruch, der genutzt werden sollte:
"Es sollten auch steuerliche Anreize als Triebkraft für den Übergang zu einem nachhaltigen Lebensmittelsystem und als Motivation für die Verbraucher, sich für eine nachhaltige und gesunde Ernährung zu entscheiden, gesetzt werden. Der Vorschlag der Kommission zu den Mehrwertsteuersätzen (wird derzeit im Rat erörtert) könnte es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Steuersätze in dieser Hinsicht gezielter zu nutzen, beispielsweise zur Förderung von Bioobst und -gemüse. In den Steuersystemen in der EU sollte auch darauf abgezielt werden, über den Preis der verschiedenen Lebensmittel die tatsächlichen Kosten in puncto Nutzung begrenzter natürlicher Ressourcen, Umweltverschmutzung, Treibhausgasemissionen und anderer externer Umwelteffekte zum Vorschein zu bringen."
„Vom Hof auf den Tisch“ – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem, am Ende von Abschnitt 2.4. - https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1590404602495&uri=CELEX%3A52020DC0381
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