Wir brauchen viel größere Gebiete ohne Pestizideinsatz, um schädliche Effekte auf die Biodiversität wirkungsvoll zu verringern. Das hat auch die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Dr. Beate Jessel, bei einer Anhörung im Bundestag betont. Mit Naturschutzgebieten, Nationalparks, FFH-Gebieten und den Kernzonen von Biosphärenreservaten wären nur knapp 5 % der landwirtschaftlichen Fläche (1,3 % der Ackerfläche) betroffen (hinzugezählt werden müssten dann noch die Trinkwasserschutzgebiete über 13 Prozent). Eine Entschädigung für eine Übergangsfrist ist nötig, um den Landwirt*innen Einnahmeausfälle beim Umstieg auf andere Pflanzenschutzmethoden zu ersparen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | KV Schwäbisch Hall (dort beschlossen am: 29.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-669-2 |
Eingereicht: | 30.04.2021, 14:39 |
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