Der Erhalt von möglichst viel natürlichem und naturnah bewirtschaftetem Boden ist eine der zentralen Lebensgrundlagen und hat elementare Bedeutung für Natur, Artenvielfalt und Klimaschutz. Die täglich neue Inanspruchnahme von Agrar- und Naturboden für Verkehr und Siedlungsbau beträgt derzeit 56 ha pro Tag. Obwohl die Bundesregierung bereits 2002 versprochen hatte, diesen Wert zunächst bis 2020, inzwischen verschoben auf das Jahr 2030 auf unter 30 ha pro Tag zu senken, gibt es bis heute keine Instrumente, dies durchzusetzen. Es gibt Zielvorgaben in Landesbauoprdnungen und Projekte der Innenverdichtung. Aber mit dem §13b Baugesetzbuch wird sogar ein erleichtertes Bauen auf frisch gewonnenem Bauland angereizt.
Das vom UBA seinerzeit entwickelte Modell für einen Flächenzertifikatehandel ist sehr kompliziert. Wir wollen den Kommunen, die unbedingt auf Siedlungserweiterung ebenso wie den nimmersatten Straßenbauern zwei spürbare Baulandabgaben abverlangen, die sowohl die neues Bauland ausweisende Kommune (oder den Planungsträger) als auch die beteiligten Bauträger / Grunderwerber bezahlen. Diese Abgabe muss zur Sanierung und dauerhaften Renaturierung von (möglichst gleich großen) Grundstücken eingesetzt werden. Gibt es nach vielleicht 10 bis 15 Jahren dann keine weiteren Renaturierungspotenziale, dann darf auch kein Neubauland mehr ausgewiesen werden.
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