Die Reduktion auf 30/ha tägliche Neuversiegelung bis 2030 ist eine wichtige und große Aufgabe, die auch unsere Klimaziele unterstützt. Bis 2050 ist eine Reduktion auf Netto-Null versprochen. Derzeit sind wir noch bei 68 ha/ täglicher Neuinanspruchnahme, entsprechend groß sind die Anpassungsnotwendigkeiten in Ländern und Kommunen. In manchen Bundesländern werden bereits Schwellenwerte als Obergrenze der zulässigen Neuinanspruchnahme durch Regionalpläne vorgegeben. z.B. für Wohnbebauung in Rheinland-Pfalz, in anderen wie NRW und Bayern nicht. Eine bundesweite Pflicht zur Vorgabe von Schwellenwerten, lässt den Ländern und Kommunen ihre Freiheit vor Ort zu planen, erleichtert ihnen aber den Blick auf den Innenbereich und flächensparendes Bauen.
Wenn die kommende Legislatur vorbei ist, ist bereits die Hälfte der Zeit in der wir die 30 ha Etappe meistern können vorbei. Da wir damit rechnen können, Teil der nächsten Bundesregierung zu sein, wäre es sehr unvernünftig und unserem Anspruch nicht angemessen, dieses wichtige Ziel nicht zupackend und genau benannt und eingeplant zu haben.
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