Insbesondere im Alpenraum (im Geltungsbereich der Alpenkonvention) würden bei einem völligen Verbot der Anbindehaltung eine Unzahl von überwiegend kleinbäuerlichen Betrieben dicht machen müssen, die ihre Tiere (in unserem Sinne) im Sommerhalbjahr auf den Almen, Alpen, Weiden und Wiesen stehen haben ("Sommerweide") und im Winterhalbjahr Anbindehaltung betreiben (müssen). Denn diese Betriebe haben aus verschiedenen Gründen (Platzmangel, strukturelle oder naturschutzfachliche Gründe etc.) im Alpenraum keine Möglichkeit, größere Ställe zu bauen. Auch beim „Bund-Länder-Europa-Treffen Tierschutz“im März mit den Grünen für Tierschutz verantwortlichen MdEP, MdB und MdL aus ganz Deutschland sowie Teilnehmer*innen der BAG Landwirtschaft bestand Einigkeit, dass in den Alpenregionen zwar die ganzjährige, aber nicht die zeitweise Anbindehaltung verboten werden soll, sofern die Tiere im Sommerhalbjahr auf den Weiden stehen. Denn bei einem Totalverbot der Anbindehaltung stehen in den Alpenregionen im Sommer gar keine Tiere mehr auf den Weiden, da die Betriebe dann nicht mehr existieren. Und das sind kleinbäuerliche und auch biologisch wirtschaftende Betriebe (nach der "Kleinbetriebsregelung" auch mit zweitweiser Anbindehaltung), also diejenigen Betriebe, die wir erhalten wollen. Und die Beweidung von Almen, Alpen, Weiden und Wiesen im Alpenraum fördert dort auch die Artenvielfalt.
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Christian Hierneis (KV München) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 45%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-757-4 |
Eingereicht: | 03.04.2021, 16:53 |
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