Konkretisierungen des Kapitels "Flüsse und Moore schützen" im Hinblick auf das kommende Schwerpunkt-Thema "Renaturierung". Nicht berücksichtigt ist bisher, dass die EU-Kommisison derzeit verbindliche EU-Renaturierungsziele für verschiedene Ökosysteme (z.B. Moore, Wälder, Grünland, Seegras, Riffe, etc.) erarbeitet. Der Gesetzesvorschlag (Richtlinie oder EU-Verordnung) ist bis Ende 2021 angekündigt. Deutschland wird diese Vorgaben aufgreifen können und müssen, um dem Thema Rentarierung einen Schub zu geben. Um aus "Fehlern" bei der Natura 2000-Umsetzung zu lernen, und nicht alles bloß den Bundesländern zu überlassen mit der Folge zögerlicher Umsetzung und Vertragsverletzungsverfahren, braucht es bei der Renaturierung eine bessere Koordination, Vereinheitlichung und Steuerung durch einen verbindlichen Bundes-Renaturierungsplan (mit Verschriftlichung der zu renaturierenden Flächen und Zeithorizonten bis 2030) und einer unterstützenden Bundes-Finanzierung (Renaturierungsfonds, z.B. als Gemeinschaftsaufgabe).
Antrag Kapitel: | Kapitel 1: Lebensgrundlagen schützen |
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Antragsteller*in: | Raphael Weyland (KV Hamburg-Nord) und 19 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 35%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.L-01-542 |
Eingereicht: | 05.04.2021, 14:32 |
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