Die Idee hierfür ist, dass beim Wechsel, der Unterbrechung oder auch dem Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums die*der Betroffene trotzdem das Erreichte für den weiteren Bildungsweg belegen kann. Bislang wurde hier nur Ausbildung erwähnt, in der Überschrift wird aber auch aufs Studium bezug genommen.
| Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BAG WHT (dort beschlossen am: 17.04.2021) |
| Status: | Zurückgezogen |
| Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
| Angelegt: | 26.04.2021, 01:44 |

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