Veranstaltung: | 46. Bundesdelegiertenkonferenz |
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Tagesordnungspunkt: | TA Technische Anträge (zur Darstellung von Abstimmungen auf der BDK-Plattform) |
Antragsteller*in: | Antragskommission (dort beschlossen am: 10.06.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 10.06.2021, 22:26 |
TA-02: Modifizierte Übernahme PB.Z-01-294 (Abstimmung PB.Z-01-309)
Antragstext
Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger*innen, jeder Anschein käuflicher Politik richtet
Schaden an. Wir wollen das Vertrauen in demokratische Institutionen und Mandatsträger*innen
stärken und das Primat der Politik gegenüber intransparenter Einflussnahme schützen. Wir
sind überzeugt: transparente und nachvollziehbare Politik stärkt das Gemeinwohl. Deshalb
wollen wir Lobbyismus transparenter und den Einfluss organisierter Interessensgruppen und
von Lobbyist*innen sichtbar machen. Das Lobbyregister wollen wir für Bundesregierung und
Bundestag nachschärfen und die vielen Ausnahmen für maßgebliche Akteur*innen abschaffen .
Mit dem legislativen Fußabdruck schaffen wir Klarheit, wer bei der Entstehung von Gesetzen
Einfluss nimmt . Interessenskonflikte wollen wir stärker in den Blick nehmen und den Wechsel
aus Regierungsämtern in die Wirtschaft während einer Karenzzeit von zwei Jahren prüfen
lassen. Für Abgeordnete ist das freie Mandat der Mittelpunkt ihrer Tätigkeit. In Zukunft
werden Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent veröffentlicht, für
Unternehmensbeteiligungen und Aktienoptionen gibt es striktere Regeln und Spenden an
Abgeordnete und die Lobbytätigkeit für Abgeordnete werden verboten. Die Anwendung dieser
Maßnahmen soll evaluiert werden . Für Nebenverdienste von Abgeordneten wollen wir zudem eine
verpflichtende Angabe der Branche. Unabhängige Kontrolle stärkt die Transparenz und
Integrität.
Zur wirkungsvollen Bekämpfung von Korruptionsfällen braucht es eine Neufassung des
Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung und eine Überarbeitung der Beweisanforderungen
. Spenden an Parteien müssen transparenter gemacht werden. Deshalb wollen wir striktere
Veröffentlichungsregeln. Parteispenden sollen auf natürliche Personen beschränkt und auf
einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt werden. Schon ab 5.000 Euro sollen Spenden im
Rechenschaftsbericht genannt werden, ab 25.000 Euro soll die Pflicht zur sofortigen
Veröffentlichung greifen. Solange es keine gesetzliche Regelung gibt, wenden wir die über
das Parteiengesetz hinausgehenden Regelungen unseres Spendenkodex an . Für das
Parteiensponsoring wollen wir endlich eine gesetzliche Regelung und eine Veröffentlichung ab
dem ersten Euro und eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro einführen. Das
Parteiengesetz und die unabhängige Kontrolle werden wir stärken, damit verdeckte
Wahlkampffinanzierung besser bekämpft werden kann.
weitere Antragsteller*innen
Änderungsanträge
- Abstimmung PB.Z-01-309 (Sascha Müller (KV Schwabach), Eingereicht)
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