Zunächst zum Begriff "Homeschooling": Dieser ist hier falsch (auch wenn er vermehrt so benutzt wird). Denn 1. bezeichnet er ursprünglich die private Unterrichtung von Kindern außerhalb der Schule (was in Deutschland nicht erlaubt ist) und 2. verkennt er, dass nicht nur die Leistungen der Kinder und Eltern in dieser Situation besonders waren, sondern auch die der Lehrkräfte, die teilweise parallel Distanzunterricht, Notbetreuung und/oder Wechselunterricht vorbereiten und durchführen mussten.
Deshalb nicht nur die korrekte Benennung als "Distanzunterricht", sondern auch die Ergänzung der Lehrkräfte im Änderungsantrag. Eine einfachere Alternative wäre es, stattdessen nur "im Distanzunterricht" zu schreiben. Sicher wollten die ursprünglichen Autor:innen an dieser Stelle die Akteure aber bewusst benennen. Dann dürfen allerdings die Lehrkräfte nicht fehlen!
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