Der Anspruch auf Weiterbildung (die nicht mit berufs- oder arbeitsmarktbedingt gekoppelt sein sollte) und beruflicher Qualifizierung (die aus Kostengründen dringend mit arbeitsmarktbedingt oder beruflich gekoppelt sein sollte) mit garantiertem (!) Rückkehrrecht ist ein wesentlicher Baustein der arbeitsmarktlichen Transformation und kann nicht getrennt voneinander behandelt werden. In diesem Zusammenhang steht das Wort Bildung für ein lebenslanges ggf. auch berufsbezogenes Lernen und die arbeitsmarktbezogene Qualifizierung für Maßnahmen zur direkten Weiterqualifizierung bezogen auf berufliche oder betriebliche Qualifikationsmöglichkeiten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
---|---|
Antragsteller*in: | Angelica Schieder (KV Landshut-Stadt) und 22 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 57%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.04.2021, 20:47 |
Kommentare