IT-Prozesse haben nichts mit Bildung zu tun. Die Bereitstellung durch den Bund ist deshalb kein Widerspruch zum föderalistischen Bildungssystem. Alle erforderlichen IT-Prozesse für eine moderne, innovative und leistungsstarke IT-Plattform für das Bildungswesen in Deutschland muss heute jedes Bundesland eigenverantwortlich bereitstellen. Um dieses Ziel zu erreichen muss jedes Bundesland viel Geld und Zeit für die technische Entwicklung und Bereitstellung sowie identisches KnowHow bereitstellen. Diverse Ereignisse sowie auch offizielle Planungen der Bildungsministerien (Beispiel Brandenburg zu den Konsequenzen des Digitalpaktes) lassen den Schluss zu, dass dies zum einen bisher nur unzureichend gelingt und noch ein langer Weg bevorsteht den zudem jedes Bundesland derzeit noch weitgehend allein beschreiten muss. Das ist für die nähere Zukunft auch mangels Alternative nicht zu vermeiden. Durch den Ansatz der Zentralisierung der für den Betrieb einer zentralen, modernen und effizienten IT-Infrastruktur lassen sich mittel- und langfristig erhebliche Kosteneinsparungen erzielen aber auch in diesem Bereich gleiche Ausgangsbedingungen für Schüler, Lehrer und Bildungsverwaltung (nur technisch) schaffen. Auch die Bildungsplattform selbst ist technisch zunächst unabhängig von den Bildungsinhalten. Durch geeignetes Mandantenmanagement kann weiterhin jedes Bundesland seine Bildungsinhalte und seine Bildungsorganisation selbst bestimmen. Damit könnten aber die Bundesländer in diesem technischen Segment von der derzeitigen Abhängigkeit von Drittanbietern befreit werden.
„Die für den Bereich Bildung zuständigen Staatssekretärinnen der Länder Brandenburg, Niedersachsen und Thüringen haben im Dezember 2020 eine Absichtserklärung in Hinblick auf eine ländergemeinsame Zusammenarbeit im Zusammenhang mit der Schul-Cloud unterzeichnet (sog. Letter of Intent). Darüber hinaus wurde eine länderübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet und durch die beteiligten Landesministerien zu mandatiert.“ (Aus: Diskussionsgrundlage: Perspektiven des Lernens mit digitalen Medien an Schulen in Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Potsdam, 22.02.2020)
Durch länderübergreifende Zusammenarbeit, auch in Form von Arbeitsteilung zwischen den Ländern können die erforderlichen Tools (z.B. für die Schul-Cloud, die erforderlichen Administrationswerkzeuge der Schulverwaltungen) und unter Nutzung externer Kapazitäten (wie in Brandenburg das HPI-Potsdam) entwickelt und die notwendigen Parameter für das erforderliche Mandantenmanagement definiert werden.
Durch Bündelung von Kompetenzen aus den heutigen IT-Landesbetrieben unter Leitung eines zentralen Projektmanagements mit klaren Zentralisierungszielen kann unter Orientierung an existierenden Beispielen (z.B. zentralisierter IT-Betrieb und IT-Service aller Sparkassen Deutschlands) eine moderne, innovative, leistungsstarke und kosteneffiziente technologische Basis entstehen. Diese Basis kann der BUND ohne die Regeln des Föderalismus zu unterminieren von Beginn an und dauerhaft finanziell ausstatten und so das Bildungswesen der Länder dauerhaft unterstützen und damit den Ländern ermöglichen Ihre finanziellen und personellen Ressourcen im Umfeld Bildung effizienter einzusetzen.
Als weitere Ausbauschritte kann der Einkauf, das Endgeräte-Management sowie die Netzanbindung der Schulen zentralisiert und über hochgradig standardisierte Prozesse realisiert werden. Es geht darum Schulen und Lehrer weitgehend von der Administration von Endgeräten und Netzwerken zu befreien und so die Kapazitäten von Lehrern und Schulleitungen wieder dem wichtigsten zuzuordnen: der Umsetzung des Bildungsauftrags!
Kostensenkung entsteht durch Nutzung von Skaleneffekten. Das bedeutet die Stückkosten der bereitgestellten Leistungen sinken bei großen Mengen. Beispiel: wenn für etwa 700.000 Lehrer Endgeräte zentral eingekauft, betrieben und administriert werden, dann kostet das pro Stück deutlich weniger, als wenn dies von den Bundesländern und Landkreisen durchgeführt wird. Die Abrechnung kann weiterhin gegenüber den Schulträgern erfolgen.
Für 5-10 Mio Schüler und zahlreiche Schulen, die alle bundeslandübergreifend vergleichbare Anforderungen haben, wird es viele solcher Beispiele geben.
Das Ziel muss bedeuten: Zentralisierung der IT-Infrastruktur für das Bildungswesen nach dem Maßstab
Einheitlichkeit – Zukunftssicherheit – Kostensenkung.
Eine Leistungsabgrenzung zwischen Landes- und Bundesaufgaben sollte derart herstellbar sein, dass das Prinzip des Föderalismus im Bildungswesen nicht beeinträchtigt wird und damit eine Änderung des Grundgesetzes hierfür nicht erforderlich ist.
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