Die Forschung in den Hochschulen soll der Gewinnung und Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse für friedliche und die natürlichen Lebensgrundlagen erhaltenden Zwecke und der wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium dienen. Forschung, die Rüstungszwecken dient und von Rüstungskonzernen finanziert wird, ist daher sehr kritisch zu betrachten und zumindest transparent auch aufgrund der Dual-Use-Problematik zu machen. Da wir aber die Forschungsfreiheit nach Art. 5 GG als hohes Gut betrachten, die Einführung von Zivilklauseln als Selbstverpflichtung den Universitäten selbst überlassen ist, und die Kompetenz in Länderhoheit liegt, formulieren wir die Forderung hier so schwach.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | BAG Christ*innen (dort beschlossen am: 23.04.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-241-4 |
Eingereicht: | 24.04.2021, 18:16 |
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