Aktuell werden Jugendliche und junge Erwachsene aus Bedarfsgemeinschaften gem. SGB II (Hartz 4) von den Jobcentern betreut und erhalten von ihnen ggf. berufsfördernde Maßnahmen. Jugendliche, deren Familien nicht im Hartz-4-Bezug sind, fallen in die Zuständigkeit der Arbeitsagentur. Diese „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ zementiert die soziale Ungleichheit. Siehe hierzu auch das gemeinsame Papier von DGB und BDA vom 16. Oktober 2016. Diese Änderung der Zuständigkeit würde auch die berufliche Qualifizierung und Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Behinderungen deutlich erleichtern.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Erwin Denninghaus (KV Soest) und 27 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 50%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.04.2021, 16:03 |
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