Die Baugesetze der Länder sind oft nicht eindeutig und zwingend, was die Herstellung von Barrierefreiheit für die unterschiedlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderungen betrifft, und bei der praktischen Bauausführung werden immer wieder Ausnahmen zugelassen. Hier ist weiter an der Durchsetzung des Standards gem. DIN 18040 bzw. 18040-1 zu arbeiten.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Erwin Denninghaus (KV Soest) und 26 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 48%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-284-2 |
Eingereicht: | 25.04.2021, 16:43 |
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