Die Idee hierfür ist, dass beim Wechsel, der Unterbrechung oder auch dem Abbruch einer Ausbildung oder eines Studiums die*der Betroffene trotzdem das Erreichte für den weiteren Bildungsweg belegen kann. Bislang wurde hier nur Ausbildung erwähnt, in der Überschrift wird aber auch aufs Studium bezug genommen.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | BAG WHT (dort beschlossen am: 17.04.2021) |
Status: | Zurückgezogen |
Verfahrensvorschlag: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 26.04.2021, 01:44 |
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