Die vergangenen zwölf Monate haben den massiven Nachholbedarf bei der Digitalisierung im Bildungsbereich deutlich gemacht. Statt Millionen für Lizenzen von Monopolkonzernen auszugeben, sollten wir Angebote fördern und weiterentwickeln, die sich gezielt an den Anforderungen des Bildungsbereichs anpassen. Hierfür kann auch die Bundesebene entsprechende Mittel bereitstellen, da sie dann unter freier und offener Lizenz allgemein genutzt werden können.
Antrag Kapitel: | Kapitel 4: Bildung und Forschung ermöglichen |
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Antragsteller*in: | Malte Spitz (KV Unna) und 34 weitere Antragsteller*innen (Frauenanteil: 37%) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: PB.B-01-132 |
Eingereicht: | 27.04.2021, 20:03 |
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